Zum Abrufen einer Internetseite sollten keine bestimmten Browser erwartet, empfohlen oder vorausgesetzt werden ...
Der Autor muss unterstellen, dass das Dokument mittels jeder möglichen Apparatur, die für einen solchen Zweck geeignet ist, dargestellt wird. Im Besonderen sind Formulierungen wie "optimiert für ..." verboten.
Details: Der Autor darf weder offentsichtlich noch verdeckt auf eine bestimmte Form der Dokumentenpräsentation hinweisen.
Links wie "siehe rechte Spalte", "in roter Umrahmung am Ende des Dokuments", usw. sind verboten. Das Dokument kann auf einem Gerät dargestellt werden, das das Dokument in anderer Weise formatiert als der Autor annimmt, oder es vielleicht gar nicht grafisch darstellt.
... und die Benutzbarkeit eines Web-Dokuments sollte nicht von einer bestimmten Zugriffsmethode abhängig sein.
Es ist verboten, den Zugang zum Dokument, oder Teilen des Dokuments, durch den Einsatz automatischer Erkennungsverfahren des Ausgabegerätes zu verhindern. Automatische Umleitungen sind nur erlaubt, wenn das Ziel eine inhaltlich gleiche Alternativ-Version des Original-Dokuments darstellt.
Der Dokumenteninhalt darf nicht den Gebrauch eines bestimmten Gerätetyps voraussetzen. Sollte ein Dateilink bestehen, der nicht von einem Browser verarbeitet werden kann, muss es einen Hinweis zu einer geeigneten Applikation, die solche Dateien ausführen kann, geben.
Sollte eine solche Applikation nicht frei verfügbar sein, muss der Anwender vorgewarnt werden (siehe auch Die Übermittlung - Externe Dateien).